AGB

.Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten (Leistungsempfängerin), soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

2.Rechtsverhältnis

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten sind privatrechtlicher Natur.

3.Haftung

(1) Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Leistungen der Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsberatung des Säuglings. Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

(2) Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche Leistungen oder ärztlich veranlasste Maßnahmen.

4.Umfang der Leistungen

(1) Die Hebamme erbringt Leistungen während Schwangerschaft, Wochenbett und Still- und Ernährungsberatung entsprechend den vereinbarten Terminen. Diese Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Nicht Gegenstand der Leistungen sind ärztliche Maßnahmen oder Krankentransporte.

(3) Parallele Betreuung: Nimmt die Versicherte Leistungen einer weiteren Hebamme in Anspruch, ist sie verpflichtet, die betreuende Hebamme vor jedem Termin über bereits erbrachte Leistungen am selben Tag (z. B. Hausbesuche, Telefonate, Kurse etc.) zu informieren.

(4) Überschreitet eine Versorgungsleistung aufgrund unzutreffender oder unterlassener Angaben der Versicherten die abrechenbaren Kontingente, kann die Hebamme die nicht vergüteten Leistungen in Rechnung stellen, soweit die Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist oder die Überschreitung für sie erkennbar war

5.Termine und Terminabsagen

5.1 Terminabsagen durch die Versicherten

(1)Die Versicherten sind verpflichtet, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit diese anderweitig vergeben werden können.

(2) Die Absage oder der Widerruf von Kursanmeldungen ist gesondert unter 9.(3) geregelt. Siehe weiter unten.

5.2 Terminverschiebung oder Absage durch die Hebamme

(1) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Die Versicherten werden unverzüglich informiert, und es wird, soweit möglich, ein Ersatztermin vereinbart.

(2) In dringenden Fällen wendet sich die Versicherten unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.

5.3 Terminablauf

(1)In der Schwangerschaft oder im späten Wochenbett machen wir Termine per Telefon (keine SMS oder WhatsApp) oder E-Mail aus. Im frühen Wochenbett besprechen wir am Ende des Besuchs wann wir uns wieder sehen.

 

(2) Termine im Wochenbett beginnen spätestens am 2. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Bei ambulanten Geburten, Entlassungen gegen ärztlichen Rates oder im Einzelfall auch früher. Die Absprachen müssen individuell per o.g. Kommunikationsmedium vereinbart werden.

 

(2) Da mein Tagesablauf sehr individuell und schwer planbar ist, werde ich bei Hausbesuchen eine Zeit +/-45 min angeben. Bei Terminen in der Praxis bin ich 5 min vor dem Termin anwesend und warte auf Ihr Klingeln.

 

6.Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme bietet ihre Leistungen in der Regel an Werktagen Montags-Donnerstags von 8:30-16:00,. Die aktuellen Arbeitszeiten können jederzeit auf der Website www.stadtkinder-hebammen.de eingesehen werden. Die Erreichbarkeit an Wochenenden und Feiertagen, im Urlaubs- und Krankheitsfall werden gesondert durch eine Wahlleistungsvereinbarung geregelt. Vom 24.-26. Dezember eines jeden Jahres bin ich nicht erreichbar, eine Vertretung ist an diesen Tagen nicht garantiert.

(2) Telefonische Anfragen unter 051121926370 werden nur bei Hinterlassen einer Mailbox-Nachricht beantwortet. Jederzeit kann die Versicherte sich bei Fragen oder Terminverschiebungen per E-Mail an hebamme.torunsky@gmail.com wenden. Die Antwort auf Anfragen erfolgt zeitnah, jedoch spätestens nach 4 Werktagen. 

7.Abrechnung

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.

(2) Bei privat versicherten Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt über die Versicherte. Die Hebamme kann einen vertraglich vereinbarten Steigerungsfaktor anwenden, wie gesondert vereinbart.

8.Ort der Leistungserbringung

  1. Alle Leistungen in der Schwangerschaft erfolgen in den Räumen der Hebammen Praxis Stadtkinder Hebammen, Hildesheimer Straße 97, 30173 Hannover. Hausbesuche sind nur während des Wochenbetts vorgesehen.

    (2) Kurse finden ebenfalls an dieser Adresse statt, sofern nicht anders angegeben.

9. Kurse

  1. Nach Buchung eines Kurses und Akzeptieren der AGBs (per Häkchen bei Anmeldung) erhält die Versicherte eine Bestätigung per E-Mail und ist verbindlich angemeldet.
  2. Für Geburtsvorbereitungskurse wird ein zusätzliche Zahlung von 170 € Partnergebühr pro Paar und Kurswochenende fällig. Der Betrag ist zur ersten Kurseinheit bar an die Hebamme zu entrichten. 
  3. Widerruf der Kursanmeldung ist bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail an hebamme.stahl@gmail.com zu richten.
  4. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist ist eine Kündigung nur bei Nachweis eines Ersatzteilnehmers möglich. Da die Kursstunden inhaltlich aufeinander aufbauen, kann ein*e Teilnehmer*in im laufenden Kurs jedoch nicht durch jemand anderes „ersetzt“ werden. Die Kosten für versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmenden Person selbst zu tragen, da sie nicht von den Krankenkassen übernommen werden. In jedem anderen Fall ist eine Stornogebühr in Höhe des vollen Kursbeitrages (inkl. Partnergebühren) auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V privat an die Hebamme zu entrichten. Der Grund, warum die Teilnahme nicht erfolgte, ist hierbei unerheblich. Versäumte Kursstunden können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.