AGB

Johanna Torunsky – Hebamme
Tel.: 0511 - 21 92 63 70 | E-Mail: hebamme.torunsky@gmail.com


1. Leistungen

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Vorgespräch und Beratung

  • Schwangerenvorsorge (Mutterschaftsvorsorge)

  • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • CTG-Überwachung

  • Wochenbettbetreuung

  • Beratung bei Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit

  • Beratung bei Ernährungsproblemen des Kindes bis zum 9. Lebensmonat nach der Geburt

Wahlleistungen aller Art (z. B. Rufbereitschaft, Akupunktur, zusätzliche Wegegelder) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Absprache.

Die Betreuung beginnt mit dem ersten persönlichen Kontakt (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) und endet spätestens 12 Wochen nach der Geburt oder mit dem Abschluss der Stillberatung, sofern diese in Anspruch genommen wird. Eine verlängerte Betreuung (z. B. bei fortgesetzter Still- oder Ernährungsberatung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


2. Haftung

Die Hebamme haftet für die Leistung der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern eine Ärztin oder ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser Person ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.

Für Verspätungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Krankheit, unvorhersehbare Verkehrssituationen oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse entstehen, übernimmt die Hebamme keine Haftung. Im Falle eines Ausfalls wird sich die Hebamme bemühen, eine Vertretung zu organisieren, sofern dies möglich ist. Ein Anspruch auf Ersatzbetreuung besteht jedoch nicht.


3. Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieses Vertrags werden Daten über Person, sozialen Status sowie notwendige medizinische Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben, gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte weitergegeben.

Mit Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe der anrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu.

Im Falle einer Vertretung durch eine andere Hebamme stellt die betreuende Hebamme der Vertretung Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Auch damit erklärt sich die Leistungsempfängerin einverstanden.

Die Leistungsempfängerin erklärt sich zudem damit einverstanden, dass die Kommunikation (z. B. Terminabsprachen, Dokumentenversand, Rückfragen) ergänzend auch per E-Mail oder über einen datenschutzkonformen Messenger-Dienst erfolgen kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass bei der digitalen Übertragung von Daten – trotz sorgfältiger Sicherheitsmaßnahmen – ein gewisses Restrisiko besteht.


4. Übernahme der Kosten

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Diese werden von der Hebamme oder deren Vertretung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Leistungen, die über die Obergrenze dieses Vertrags hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt. Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin rechtzeitig über das Erreichen der Obergrenze zu informieren.

Privatpatientinnen erhalten eine Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Kostenerstattung durch private Kassen variiert zum Teil stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über die Inhalte einzelner Versicherungstarife. Die Leistungsempfängerin ist selbst verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit der Leistungen mit ihrer Krankenkasse zu klären. Die Hebammenrechnung ist unabhängig von der Kostenerstattung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin (bzw. gemeinsam mit dem Partner) ist zur fristgerechten Zahlung verpflichtet.


5. Eigenanteil

Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten und nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, stellt die Hebamme eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 € in Rechnung. Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.

Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt diese Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle bereits in Anspruch genommenen Leistungen bei anderen Hebammen informieren.


6. Verantwortung der Leistungsempfängerin

Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, die Hebamme rechtzeitig und vollständig über relevante Gesundheitsdaten, Befunde, Infektionen, besondere Risiken oder parallele Betreuungen durch andere Fachpersonen zu informieren.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich zwischen Hebamme und Leistungsempfängerin. Dritte Personen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung einbezogen.


7. Dokumentation

Die Hebamme dokumentiert alle Leistungen entsprechend den beruflichen Richtlinien. Diese Dokumentation dient der Absicherung und ist nicht verhandelbar oder veränderbar durch die Leistungsempfängerin.


8. Kündigung des Betreuungsverhältnisses

Beide Parteien können das Betreuungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich kündigen. Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Vertrauensverlust, Nicht-Einhalten von Vereinbarungen) bleibt davon unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind auch im Falle einer Kündigung vollständig zu begleichen.


9. Sonstiges

  • Es besteht keine 24h-Rufbereitschaft.

  • Telefonische Sprechzeiten: Werktags Mo–Do von 8:30–16:00 Uhr.

  • Außerhalb dieser Zeiten oder in Notfällen: Facharzt, Krankenhaus oder Notruf 112.

  • Terminvereinbarungen: Werktags Mo–Fr von 8–15 Uhr. Termine finden ausschließlich in der Praxis statt, Ausnahme: die ersten 40 Tage nach der Geburt (Hausbesuche).

  • Eine Verfügbarkeit an Wochenenden oder außerhalb dieser Zeiten kann nicht garantiert werden.

  • Ich bin damit einverstanden, dass Hebammenstudentinnen oder Praktikantinnen bei Terminen anwesend sind und im Rahmen ihres Ausbildungsstandes Untersuchungen durchführen dürfen.

  • Ich wurde darüber aufgeklärt, dass zwischen dem 24. und 31. Dezember keine Hebammenbetreuung oder Vertretung stattfinden wird.

  • Das Passwort zum Öffnen von Dokumenten per E-Mail lautet: 30173.


10. Hausbesuche

Aufgrund individuellen Betreuungsbedarfs oder Verkehrssituation kann sich ein Termin um bis zu 45 Minuten verschieben (nach vorne oder hinten). Sollte sich niemand zuhause befinden und trotz mehrfachen Klingelns keine Tür geöffnet werden, wird auch dieser Termin privat in Rechnung gestellt (nach Hebammen-Privat-Gebührenordnung Niedersachsens).


11. Schlussbestimmungen

Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Mit dem Inhalt der Vereinbarung und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme ist sie einverstanden. Sie hat von beiden Formularen eine Kopie erhalten. Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.