Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist:
Hebamme:Johanna Torunsky
Anschrift:Stadtkinderhebammen Hannover- Hildesheimerstraße 97, 30173 Hannover
Telefon: _______________________________
E-Mail: hebamme.torunsky@gmail.com
Die Verarbeitung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Durchführung der Hebammenbetreuung, insbesondere zur:
Es werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:
Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere auf Grundlage von:
Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder die Patientin ausdrücklich eingewilligt hat.
Empfänger können insbesondere sein:
Soweit erforderlich, erfolgt eine Übermittlung ausschließlich im notwendigen Umfang.
Die Verarbeitung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten erfolgt unter Einsatz der Software Hebamio.
Soweit hierbei externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben und – soweit erforderlich – auf Grundlage von Verträgen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Eine Verarbeitung erfolgt nur im zur Betreuung, Dokumentation, Sicherung und Abrechnung erforderlichen Umfang. Soweit Dienstleister in Drittstaaten eingesetzt werden oder ein Zugriff aus Drittstaaten nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Datenverarbeitung nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO und geeigneter datenschutzrechtlicher Garantien.
Die Kommunikation zwischen Hebamme und Patientin kann telefonisch oder – soweit von der Patientin gewünscht – per E-Mail erfolgen, insbesondere zur Terminabstimmung, organisatorischen Kommunikation sowie zur Übermittlung betreuungsbezogener Informationen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail technische Sicherheitsrisiken aufweisen kann und ein vollständiger Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der Daten nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt elektronischer Nachrichten erlangen.
Die Hebamme wird die E-Mail-Kommunikation ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen verwenden.
Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Betreuung, die Abrechnung sowie aufgrund gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Für Behandlungsdokumentationen gilt regelmäßig eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren nach Abschluss der Betreuung, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Die Patientin hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
Die Patientin hat das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
.Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten (Leistungsempfängerin), soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
2.Rechtsverhältnis
3.Haftung
(1) Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Leistungen der Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsberatung des Säuglings. Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
(2) Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche Leistungen oder ärztlich veranlasste Maßnahmen.
4.Umfang der Leistungen
(1) Die Hebamme erbringt Leistungen während Schwangerschaft, Wochenbett und Still- und Ernährungsberatung entsprechend den vereinbarten Terminen. Diese Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Nicht Gegenstand der Leistungen sind ärztliche Maßnahmen oder Krankentransporte.
(3) Parallele Betreuung: Nimmt die Versicherte Leistungen einer weiteren Hebamme in Anspruch, ist sie verpflichtet, die betreuende Hebamme vor jedem Termin über bereits erbrachte Leistungen am selben Tag (z. B. Hausbesuche, Telefonate, Kurse etc.) zu informieren.
(4) Überschreitet eine Versorgungsleistung aufgrund unzutreffender oder unterlassener Angaben der Versicherten die abrechenbaren Kontingente, kann die Hebamme die nicht vergüteten Leistungen in Rechnung stellen, soweit die Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist oder die Überschreitung für sie erkennbar war
5.Termine und Terminabsagen
5.1 Terminabsagen durch die Versicherten
(1)Die Versicherten sind verpflichtet, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit diese anderweitig vergeben werden können.
(2) Die Absage oder der Widerruf von Kursanmeldungen ist gesondert unter 9.(3) geregelt. Siehe weiter unten.
5.2 Terminverschiebung oder Absage durch die Hebamme
(1) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Die Versicherten werden unverzüglich informiert, und es wird, soweit möglich, ein Ersatztermin vereinbart.
(2) In dringenden Fällen wendet sich die Versicherten unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.
5.3 Terminablauf
(1)In der Schwangerschaft oder im späten Wochenbett machen wir Termine per Telefon (keine SMS oder WhatsApp) oder E-Mail aus. Im frühen Wochenbett besprechen wir am Ende des Besuchs wann wir uns wieder sehen.
(2) Termine im Wochenbett beginnen spätestens am 2. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Bei ambulanten Geburten, Entlassungen gegen ärztlichen Rates oder im Einzelfall auch früher. Die Absprachen müssen individuell per o.g. Kommunikationsmedium vereinbart werden.
(2) Da mein Tagesablauf sehr individuell und schwer planbar ist, werde ich bei Hausbesuchen eine Zeit +/-45 min angeben. Bei Terminen in der Praxis bin ich 5 min vor dem Termin anwesend und warte auf Ihr Klingeln.
6.Sprechzeiten und Erreichbarkeit
(1) Die Hebamme bietet ihre Leistungen in der Regel an Werktagen Montags-Donnerstags von 8:30-16:00,. Die aktuellen Arbeitszeiten können jederzeit auf der Website www.stadtkinder-hebammen.de eingesehen werden. Die Erreichbarkeit an Wochenenden und Feiertagen, im Urlaubs- und Krankheitsfall werden gesondert durch eine Wahlleistungsvereinbarung geregelt. Vom 24.-26. Dezember eines jeden Jahres bin ich nicht erreichbar, eine Vertretung ist an diesen Tagen nicht garantiert.
(2) Telefonische Anfragen unter 051121926370 werden nur bei Hinterlassen einer Mailbox-Nachricht beantwortet. Jederzeit kann die Versicherte sich bei Fragen oder Terminverschiebungen per E-Mail an hebamme.torunsky@gmail.com wenden. Die Antwort auf Anfragen erfolgt zeitnah, jedoch spätestens nach 4 Werktagen.
7.Abrechnung
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
(2) Bei privat versicherten Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt über die Versicherte. Die Hebamme kann einen vertraglich vereinbarten Steigerungsfaktor anwenden, wie gesondert vereinbart.
8.Ort der Leistungserbringung
9. Kurse